{"version":"1.0","provider_name":"Obso Automation","provider_url":"https:\/\/dev-website.obsoglobal.com\/de\/","title":"Terms & Bedingungen - Obso Automation","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"0L9uAtl90s\"><a href=\"https:\/\/dev-website.obsoglobal.com\/de\/terms-and-conditions-policy\/\">Terms &#038; Bedingungen<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/dev-website.obsoglobal.com\/de\/terms-and-conditions-policy\/embed\/#?secret=0L9uAtl90s\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8222;Terms &#038; Bedingungen&#8220; &#8211; Obso Automation\" data-secret=\"0L9uAtl90s\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script>\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n<\/script>\n","description":"ALLGEMEINES 1. Wir verwenden die Angaben im Formular, um Sie bez\u00fcglich Ihrer Anfrage zu kontaktieren. Mit dem Absenden des Formulars erkl\u00e4ren Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten aus den oben genannten Gr\u00fcnden erheben und verwenden. 2. \u201eUnternehmen\u201c bedeutet OBSO Limited. 3. \u201eK\u00e4ufer\u201c bezeichnet die Person, die ein Angebot erh\u00e4lt oder die Waren oder Dienstleistungen vom Unternehmen kauft. 4. \u201eWaren\u201c bezeichnet die in der Bestellung und im Vertrag angegebenen Produkte oder Dienstleistungen. 5. \u201eBestellung\u201c bezeichnet die formelle schriftliche Aufforderung des K\u00e4ufers an den Verk\u00e4ufer zur Bereitstellung der Waren. 6. \u201eVertrag\u201c bezeichnet die verbindliche Vereinbarung, Irrt\u00fcmer und Auslassungen vorbehalten, die zwischen dem K\u00e4ufer und dem Unternehmen f\u00fcr die Lieferung der Waren gem\u00e4\u00df den hier in diesem Dokument aufgef\u00fchrten Bedingungen getroffen wird. 7. Das Unternehmen verkauft und der K\u00e4ufer kauft die in der Bestellung angegebenen Waren. 8. Sobald eine Bestellung best\u00e4tigt wurde, sind keine R\u00fcckerstattungen f\u00fcr nicht auf Lager befindliche Artikel m\u00f6glich, die nicht mangelhaft sind (siehe Klausel mangelhafte Ware). F\u00fcr den Fall, dass ein bestellter Artikel f\u00fcr eine R\u00fcckerstattung akzeptiert werden kann, wird eine Bearbeitungsgeb\u00fchr erhoben. 9. AAlle Bedingungen und Bestimmungen der Bestellung des K\u00e4ufers, die diesen Bedingungen nicht entsprechen oder die hierin nicht ausdr\u00fccklich enthalten sind, sind f\u00fcr das Unternehmen nicht bindend und werden nicht Vertragsbestandteil. 10. Verzichtserkl\u00e4rungen, \u00c4nderungen oder Modifikationen einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder einer Erkl\u00e4rung oder Zusicherung sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich und von einem Direktor oder dem Sekret\u00e4r der Gesellschaft unterzeichnet und dem Auftrag entsprechend beigef\u00fcgt oder best\u00e4tigt werden. 11. In den meisten F\u00e4llen versendet Obso alle bezahlten Z\u00f6lle und dies wird im Voraus und im Angebot deutlich gemacht. Wenn dies aus dem Angebot nicht klar hervorgeht, ist der K\u00e4ufer f\u00fcr die Einhaltung aller Gesetze oder Vorschriften (seines Landes) verantwortlich, die den Export und Import von Waren in das Bestimmungsland (und jedes andere Land, durch das die Ware auf dem Weg durchquert wird) regeln. und f\u00fcr die Zahlung von Z\u00f6llen, Abgaben, Steuern oder \u00e4hnlichem darauf. Der K\u00e4ufer stellt das Unternehmen in vollem Umfang von allen Bu\u00dfgeldern, Strafen, Kosten, Anspr\u00fcchen, Sch\u00e4den, Verlusten und Aufwendungen frei, die dem Unternehmen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Klausel durch den K\u00e4ufer entstehen.  PREIS 1. Der Preis der Waren und Dienstleistungen ist der Preis, der im Angebot des Unternehmens zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des K\u00e4ufers aufgef\u00fchrt ist, oder ein anderer Preis, der zwischen dem Unternehmen und dem K\u00e4ufer schriftlich vereinbart werden kann. 2. Wenn das Unternehmen einen Preis f\u00fcr die Waren angegeben hat, gilt dieser nur f\u00fcr 30 Tage oder f\u00fcr einen k\u00fcrzeren Zeitraum, den das Unternehmen festlegen kann. 3.Das Unternehmen beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Preis der Waren und\/oder Dienstleistungen durch schriftliche Mitteilung an den K\u00e4ufer zu jedem Zeitpunkt vor der Lieferung zu erh\u00f6hen, um eine Erh\u00f6hung der Kosten f\u00fcr das Unternehmen widerzuspiegeln, die auf einen anderen Faktor zur\u00fcckzuf\u00fchren ist Kontrolle des Unternehmens (einschlie\u00dflich, ohne Einschr\u00e4nkung, Wechselkursschwankungen, W\u00e4hrungsregulierungen, Zoll\u00e4nderungen, erheblicher Anstieg der Arbeits-, Material- oder sonstigen Herstellungskosten), \u00c4nderungen der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen der Waren die vom K\u00e4ufer angefordert werden, oder jede Verz\u00f6gerung, die durch Anweisungen des K\u00e4ufers verursacht wird oder durch das Vers\u00e4umnis des K\u00e4ufers, dem Unternehmen angemessene Informationen oder Anweisungen zu erteilen. 4. Sofern nicht anders in den Angebotsbedingungen oder in einer Preisliste des Unternehmens angegeben und sofern nicht anders schriftlich zwischen dem K\u00e4ufer und dem Unternehmen vereinbart, verstehen sich alle Preise zuz\u00fcglich Verpackungs- und Transportkosten des Unternehmens. Die Preise verstehen sich auch ohne Kreditkarten- und PayPal-Servicegeb\u00fchren, die auf der Seite mit den Zahlungsinformationen aufgef\u00fchrt sind.  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1.Zahlungsbedingungen werden von den Parteien im Voraus vereinbart. 2. Zahlt der K\u00e4ufer bei F\u00e4lligkeit nicht oder verweigert oder verweigert der K\u00e4ufer die Annahme von Waren oder die Erteilung von Lieferanweisungen, wenn die Ware zur Abholung oder zum Versand bereitsteht, oder verst\u00f6\u00dft der K\u00e4ufer gegen die und Bedingungen eines Vertrages mit dem Unternehmen, dann wird der Kaufpreis aller von dem Unternehmen in Rechnung gestellten oder versandten Waren mit dem Unternehmen dann der Kaufpreis aller von dem Unternehmen in Rechnung gestellten oder versandten Waren vom K\u00e4ufer sofort f\u00e4llig und zahlbar und das Unternehmen wird nach eigenem Ermessen berechtigt, jeden mit dem K\u00e4ufer geschlossenen Vertrag als storniert zu behandeln oder nach Wahl des Unternehmens die Lieferung von Waren unbeschadet anderer Rechte des Unternehmens auszusetzen oder fortzusetzen und alle Aufwendungen, Verluste und Sch\u00e4den zu ersetzen, die sich aus der Gesellschaft, einschlie\u00dflich (ohne Einschr\u00e4nkung) entgangenen Gewinns oder anderen Folgeverlusten. 3. Auf alle f\u00e4lligen und ausstehenden Betr\u00e4ge fallen Zinsen in H\u00f6he von 1,5 % pro Monat \u00fcber dem Basiszinssatz der Bank of England in \u00dcbereinstimmung mit dem von Zeit zu Zeit gem\u00e4\u00df dem Gesetz \u00fcber die versp\u00e4tete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen) festgelegten Satz an 1998. Die Gesellschaft hat auch das Recht, eine Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieses Gesetzes zu verlangen. 4. Alle Streitigkeiten in Bezug auf Zahlungen m\u00fcssen dem Kreditverantwortlichen des Unternehmens innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Datum der ersten auf die Rechnung folgenden Aufstellung schriftlich mitgeteilt werden, und sofern dies nicht der Fall ist, gelten diese Aufstellungen und die Rechnungen als richtig. Das Unternehmen beh\u00e4lt sich das Recht vor, vom K\u00e4ufer zur\u00fcckzufordern  EIGENTUMSVORBEHALT 1. Die Gefahr der Ware und jegliche Haftung gegen\u00fcber Dritten in Bezug auf diese geht (bei Bef\u00f6rderung durch den K\u00e4ufer) sofort mit \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer oder (bei Bef\u00f6rderung durch das Unternehmen) sofort mit Lieferung an den K\u00e4ufer auf den K\u00e4ufer \u00fcber K\u00e4ufer (au\u00dfer bei Exportauftr\u00e4gen, bei denen die Gefahr mit der \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur im jeweiligen Hafen auf den K\u00e4ufer \u00fcbergeht), aber das Eigentum an der Ware geht erst mit vollst\u00e4ndiger Zahlung aller f\u00e4lligen Betr\u00e4ge auf den K\u00e4ufer \u00fcber das Unternehmen in Bezug auf diese Waren und alle anderen Waren oder Dienstleistungen, die dem K\u00e4ufer im Rahmen eines anderen Vertrags verkauft oder geliefert werden. 2. Der K\u00e4ufer hat die Waren oder Produkte zu jeder Zeit vor der vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Waren oder Produkte als Verwahrer und Treuh\u00e4nder f\u00fcr das Unternehmen zu halten und die in 1 oben genannten Waren oder Produkte so zu lagern, dass sie eindeutig sind als Eigentum des Unternehmens identifiziert und auf jede einzelne Rechnung verwiesen werden kann. 3. Wird der f\u00e4llige Betrag nicht vollst\u00e4ndig bezahlt, hat das Unternehmen das Recht (unbeschadet anderer Rechte), die Waren nach alleinigem Ermessen des Unternehmens wieder in Besitz zu nehmen, und der K\u00e4ufer erm\u00e4chtigt hiermit das Unternehmen, seine Bediensteten oder Vertreter unwiderruflich, Betreten von Grundst\u00fccken oder R\u00e4umlichkeiten, auf denen sich die Waren befinden, mit Gewalt, die erforderlich ist, um dies zu bewirken. Alle vom Unternehmen gelieferten Waren im Besitz des K\u00e4ufers gelten als Eigentum des Unternehmens (es sei denn, der K\u00e4ufer kann das Gegenteil beweisen). 4. Der K\u00e4ufer ist bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung nicht berechtigt, die Ware zu verkaufen, zu \u00fcbertragen, zu belasten oder anderweitig dar\u00fcber zu verf\u00fcgen, au\u00dfer unter folgenden Bedingungen: Der K\u00e4ufer verwahrt alle Gelder, die er f\u00fcr solche Waren erhalten hat, treuh\u00e4nderisch f\u00fcr das Unternehmen und wird dem Unternehmen f\u00fcr alle diese Gelder im Umfang seiner Schulden gegen\u00fcber dem Unternehmen sofort Rechenschaft ablegen und diese Gelder dennoch auf einem separaten Konto halten, um sie eindeutig zu identifizieren als Eigentum des Unternehmens; Der K\u00e4ufer f\u00fchrt vollst\u00e4ndige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Aufzeichnungen \u00fcber alle verkauften Waren, an denen das Unternehmen Eigentum behalten hat, und \u00fcber alle daraus erhaltenen Gelder; Der K\u00e4ufer verwahrt alle diese Waren als Verwahrer f\u00fcr das Unternehmen und ist verpflichtet, keine Kennzeichnungen, Schilder oder Verpackungen in Bezug auf die Waren zu zerst\u00f6ren, zu verunstalten oder zu verdecken; Der K\u00e4ufer hat die im Besitz des K\u00e4ufers befindlichen Waren, die sich im Eigentum der Gesellschaft befinden, zum vollen Wiederbeschaffungswert bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft zu versichern und die Gesellschaft ist berechtigt, auf Verlangen alle diesbez\u00fcglichen Versicherungsunterlagen und -quittungen einzusehen und den K\u00e4ufer wird der Gesellschaft f\u00fcr die Versicherungserl\u00f6se, die sie f\u00fcr die Ware erh\u00e4lt, Rechenschaft ablegen. Der K\u00e4ufer tritt hiermit jegliche Anspr\u00fcche gegen einen Dritten in Bezug auf die f\u00fcr die Waren f\u00e4lligen Gelder ab, und das Unternehmen wird dem K\u00e4ufer alle Gelder, die von dem Dritten erhalten werden, nach Abzug der f\u00e4lligen Betr\u00e4ge f\u00fcr die vom Unternehmen gelieferten Waren in Rechnung stellen der K\u00e4ufer. 5. Wird die Ware an Geb\u00e4ude oder Anlagen oder Maschinen des K\u00e4ufers angeschlossen, so erkl\u00e4rt sich der K\u00e4ufer damit einverstanden, dass die Ware dadurch nicht zu Einrichtungsgegenst\u00e4nden oder Bestandteilen von Maschinen oder Anlagen werden soll, sondern die Ware als bewegliche Sache verbleibt und von den Geb\u00e4uden oder Anlagen oder Maschinen trennbar sein. LIEFERUNGEN 1. Liefertermine sind nur Sch\u00e4tzungen und das Unternehmen wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um diese einzuhalten. Das Unternehmen haftet jedoch nicht f\u00fcr Verluste, Strafen oder Sch\u00e4den, die direkt oder indirekt durch versp\u00e4tete Lieferungen verursacht werden und in keinem Fall ein Grund f\u00fcr die Ablehnung der Ware oder den R\u00fccktritt vom Vertrag sind. 2. Alle Angebote von Waren ab Lager erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Waren zum Zeitpunkt der Annahme einer Bestellung durch das Unternehmen unverkauft sind. 3. Wenn der K\u00e4ufer eine regelm\u00e4\u00dfige Lieferung vorschreibt, muss der endg\u00fcltige voraussichtliche Liefertermin innerhalb von zw\u00f6lf Monaten nach Annahme der Bestellung durch das Unternehmen liegen. 4. Ist f\u00fcr die Lieferung eine Lieferfrist angegeben und wird diese nicht im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen verl\u00e4ngert, so nimmt der K\u00e4ufer die Lieferung innerhalb dieser Frist ab. 5. Wenn die Lieferung der Ware auf Wunsch des K\u00e4ufers verz\u00f6gert wird oder der K\u00e4ufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Ware entgegenzunehmen, ist das Unternehmen berechtigt, dem K\u00e4ufer die tats\u00e4chlichen oder gesch\u00e4tzten Kosten f\u00fcr die Lagerung dieser Ware zu berechnen, unabh\u00e4ngig davon, ob sie bei eigenen R\u00e4umlichkeiten und unbeschadet sonstiger Anspr\u00fcche. 6. Das Unternehmen haftet nicht f\u00fcr Kostenverluste oder Sch\u00e4den, die durch Verz\u00f6gerung oder Nichterf\u00fcllung einer Verpflichtung entstehen, die direkt oder indirekt durch Ausfall oder Nichtverf\u00fcgbarkeit von Anlagen oder Maschinen, Ausfall von Rohstoffen oder Rohstofflieferungen, Unf\u00e4higkeit zur Beschaffung ausreichende Arbeitskr\u00e4fte oder ausreichend qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte oder andere Ursachen, die au\u00dferhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen. 7. Die Gesellschaft beh\u00e4lt sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und im Rahmen einer Bestellung gelieferte Waren in Rechnung zu stellen. BESCH\u00c4DIGTE G\u00dcTER 1.Wenn eine der Waren in wesentlicher Hinsicht mangelhaft ist und der K\u00e4ufer die Lieferung der mangelhaften Waren rechtm\u00e4\u00dfig verweigert und dem Unternehmen diesen Mangel innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich mitteilt, wird das Unternehmen nach seiner Wahl: Reparieren Sie die mangelhaften Waren innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung des K\u00e4ufers; oder die mangelhaften Waren innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung des K\u00e4ufers ersetzen; oder dem K\u00e4ufer den Preis f\u00fcr die mangelhaften Waren (oder gegebenenfalls Teile davon) zu erstatten; das Unternehmen \u00fcbernimmt diesbez\u00fcglich keine weitere Haftung gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens d\u00fcrfen keine Waren an das Unternehmen zur\u00fcckgegeben werden. Das Unternehmen haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch normale Abnutzung oder vors\u00e4tzliche Besch\u00e4digung, Fahrl\u00e4ssigkeit, Unterwerfung unter ungew\u00f6hnliche Bedingungen, Nichtbeachtung der Anweisungen des Herstellers (ob m\u00fcndlich oder schriftlich), Missbrauch oder \u00c4nderung der Waren ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens oder andere Handlungen oder Unterlassungen des K\u00e4ufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder Dritter. Vorbehaltlich der ausdr\u00fccklichen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und sofern die Waren nicht im Rahmen eines Verbraucherverkaufs verkauft werden, sind alle gesetzlich oder allgemein gesetzlich implizierten Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen im gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang ausgeschlossen.  VERTRAGSAUSLEGUNG 1. Alle Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf von Waren werden in \u00dcbereinstimmung mit englischem Recht ausgelegt und beide Parteien unterwerfen sich hiermit der nicht ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeit der englischen Gerichte.  HAFTUNGSBESCHR\u00c4NKUNG 1. Jegliche Gew\u00e4hrleistung beginnt mit dem Tag der Lieferung der Ware. 2. Das Unternehmen haftet nicht aufgrund von Zusicherungen, stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder anderen Bedingungen oder Verpflichtungen nach dem Common Law oder gem\u00e4\u00df den ausdr\u00fccklichen Bedingungen des Vertrages (oder dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen) f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte, besondere oder Folgesch\u00e4den, Sch\u00e4den, Kosten, Ausgaben oder andere Anspr\u00fcche (ob durch Bedienstete oder Vertreter des Unternehmens oder auf andere Weise verursacht), die sich aus oder in Verbindung mit der Lieferung der Waren und Dienstleistungen ergeben. 3. Alle gesetzlich oder allgemein geltenden Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen (mit Ausnahme der Bestimmungen des Abschnitts Severance des Sale of Goods Act 1979) sind, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, vom Vertrag ausgeschlossen. 4.Der K\u00e4ufer stellt das Unternehmen von allen Sch\u00e4den, Kosten, Anspr\u00fcchen und Aufwendungen frei, die durch den Verlust oder die Besch\u00e4digung von Ger\u00e4ten (einschlie\u00dflich der von Dritten) durch den K\u00e4ufer, seine Vertreter oder Mitarbeiter entstehen.  5. Wenn der K\u00e4ufer aus zwei oder mehr Personen besteht, bedeutet dieser Ausdruck durchg\u00e4ngig diese zwei oder mehr Personen und jede oder jede von ihnen. 6. Alle Verpflichtungen eines solchen K\u00e4ufers sind Gesamtschulden dieser Personen. 7. Das Unternehmen haftet gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer nicht und wird nicht als Versto\u00df gegen diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen angesehen, wenn eine der Verpflichtungen des Unternehmens versp\u00e4tet oder nicht erf\u00fcllt wird, wenn die Verz\u00f6gerung oder das Vers\u00e4umnis auf Gr\u00fcnde, die au\u00dferhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen. 8. Vorbehaltlich der \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Klausel: 9. Die Gesamthaftung des Unternehmens aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschlie\u00dflich Fahrl\u00e4ssigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, R\u00fcckerstattung oder anderweitig im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung oder beabsichtigten Erf\u00fcllung des Vertrags ist auf den Vertragspreis beschr\u00e4nkt; und 10. Die Gesellschaft haftet gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer nicht f\u00fcr reinen Verm\u00f6gensschaden, entgangenen Gewinn, Gesch\u00e4ftsverlust, Verlust des Firmenwertes oder sonstiges, in jedem Fall direkt, indirekt oder Folgesch\u00e4den, oder Anspr\u00fcche auf Folgeschadenersatz (wie auch immer verursacht), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben. Alle Aufwendungen, die der Gesellschaft bei der Einziehung \u00fcberf\u00e4lliger Betr\u00e4ge entstehen. H\u00d6HERE GEWALT 1. Keine Partei haftet f\u00fcr eine Nichterf\u00fcllung oder Verz\u00f6gerung bei der Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Nichterf\u00fcllung oder Verz\u00f6gerung auf einen Grund zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, der au\u00dferhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegt. Zu diesen Ursachen z\u00e4hlen unter anderem: Stromausfall, Ausfall des Internetdienstanbieters, Arbeitskampfma\u00dfnahmen, Unruhen, Feuer, \u00dcberschwemmungen, St\u00fcrme, Erdbeben, Terrorakte, Kriegshandlungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder jedes andere Ereignis, das au\u00dferhalb der Reichweite liegt Kontrolle der betreffenden Partei. VERZICHT 1. Die Parteien vereinbaren, dass kein Vers\u00e4umnis einer der Parteien, die Erf\u00fcllung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder des Vertrages durchzusetzen, einen Verzicht auf das Recht darstellt, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung sp\u00e4ter durchzusetzen. Ein solches Vers\u00e4umnis gilt nicht als Verzicht auf eine vorhergehende oder nachfolgende Verletzung und stellt keinen fortw\u00e4hrenden Verzicht dar. ABSCHLUSS 1. Die Parteien vereinbaren, dass f\u00fcr den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder des Vertrages rechtswidrig, ung\u00fcltig oder anderweitig nicht durchsetzbar sind, diese Bestimmungen als vom Rest dieser Bedingungen getrennt betrachtet werden und Bedingungen (und im weiteren Sinne der Vertrag). Der Rest und der Vertrag sind g\u00fcltig und durchsetzbar. HINWEISE 1. Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Mitteilungen, Best\u00e4tigungen, Vollmachten oder Vereinbarungen, die im Vertrag erforderlich oder auf die Bezug genommen wird, m\u00fcssen schriftlich erfolgen und der Partei, f\u00fcr die sie bestimmt ist, an ihrem Sitz oder Hauptsitz oder ihrer letzten bekannten Anschrift \u00fcbermittelt werden und von Einschreiben oder eingeschriebene Zustellung per Post oder Telefax und gilt f\u00fcnf Tage nach dem Datum der Aufgabe bzw je nachdem. RECHT UND GERICHTSSTAND 1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und der Vertrag (einschlie\u00dflich aller nichtvertraglichen Angelegenheiten und Verpflichtungen, die sich daraus ergeben oder damit verbunden sind) unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden in \u00dcbereinstimmung mit diesen ausgelegt. 2. Alle Streitigkeiten, Kontroversen, Verfahren oder Anspr\u00fcche zwischen den Parteien in Bezug auf diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder den Vertrag (einschlie\u00dflich aller daraus resultierenden oder damit verbundenen au\u00dfervertraglichen Angelegenheiten und Verpflichtungen) fallen in die Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte von England und Wales ."}