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<oembed><version>1.0</version><provider_name>Obso Automation</provider_name><provider_url>https://dev-website.obsoglobal.com/de/</provider_url><title>Terms &amp; Bedingungen - Obso Automation</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="PvPAxITyeM"&gt;&lt;a href="https://dev-website.obsoglobal.com/de/terms-and-conditions-policy/"&gt;Terms &amp; Bedingungen&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;iframe sandbox="allow-scripts" security="restricted" src="https://dev-website.obsoglobal.com/de/terms-and-conditions-policy/embed/#?secret=PvPAxITyeM" width="600" height="338" title="&#x201E;Terms &amp; Bedingungen&#x201C; &#x2013; Obso Automation" data-secret="PvPAxITyeM" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" class="wp-embedded-content"&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;script&gt;
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</html><description>ALLGEMEINES 1. Wir verwenden die Angaben im Formular, um Sie bez&#xFC;glich Ihrer Anfrage zu kontaktieren. Mit dem Absenden des Formulars erkl&#xE4;ren Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten aus den oben genannten Gr&#xFC;nden erheben und verwenden. 2. &#x201E;Unternehmen&#x201C; bedeutet OBSO Limited. 3. &#x201E;K&#xE4;ufer&#x201C; bezeichnet die Person, die ein Angebot erh&#xE4;lt oder die Waren oder Dienstleistungen vom Unternehmen kauft. 4. &#x201E;Waren&#x201C; bezeichnet die in der Bestellung und im Vertrag angegebenen Produkte oder Dienstleistungen. 5. &#x201E;Bestellung&#x201C; bezeichnet die formelle schriftliche Aufforderung des K&#xE4;ufers an den Verk&#xE4;ufer zur Bereitstellung der Waren. 6. &#x201E;Vertrag&#x201C; bezeichnet die verbindliche Vereinbarung, Irrt&#xFC;mer und Auslassungen vorbehalten, die zwischen dem K&#xE4;ufer und dem Unternehmen f&#xFC;r die Lieferung der Waren gem&#xE4;&#xDF; den hier in diesem Dokument aufgef&#xFC;hrten Bedingungen getroffen wird. 7. Das Unternehmen verkauft und der K&#xE4;ufer kauft die in der Bestellung angegebenen Waren. 8. Sobald eine Bestellung best&#xE4;tigt wurde, sind keine R&#xFC;ckerstattungen f&#xFC;r nicht auf Lager befindliche Artikel m&#xF6;glich, die nicht mangelhaft sind (siehe Klausel mangelhafte Ware). F&#xFC;r den Fall, dass ein bestellter Artikel f&#xFC;r eine R&#xFC;ckerstattung akzeptiert werden kann, wird eine Bearbeitungsgeb&#xFC;hr erhoben. 9. AAlle Bedingungen und Bestimmungen der Bestellung des K&#xE4;ufers, die diesen Bedingungen nicht entsprechen oder die hierin nicht ausdr&#xFC;cklich enthalten sind, sind f&#xFC;r das Unternehmen nicht bindend und werden nicht Vertragsbestandteil. 10. Verzichtserkl&#xE4;rungen, &#xC4;nderungen oder Modifikationen einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder einer Erkl&#xE4;rung oder Zusicherung sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich und von einem Direktor oder dem Sekret&#xE4;r der Gesellschaft unterzeichnet und dem Auftrag entsprechend beigef&#xFC;gt oder best&#xE4;tigt werden. 11. In den meisten F&#xE4;llen versendet Obso alle bezahlten Z&#xF6;lle und dies wird im Voraus und im Angebot deutlich gemacht. Wenn dies aus dem Angebot nicht klar hervorgeht, ist der K&#xE4;ufer f&#xFC;r die Einhaltung aller Gesetze oder Vorschriften (seines Landes) verantwortlich, die den Export und Import von Waren in das Bestimmungsland (und jedes andere Land, durch das die Ware auf dem Weg durchquert wird) regeln. und f&#xFC;r die Zahlung von Z&#xF6;llen, Abgaben, Steuern oder &#xE4;hnlichem darauf. Der K&#xE4;ufer stellt das Unternehmen in vollem Umfang von allen Bu&#xDF;geldern, Strafen, Kosten, Anspr&#xFC;chen, Sch&#xE4;den, Verlusten und Aufwendungen frei, die dem Unternehmen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Klausel durch den K&#xE4;ufer entstehen.  PREIS 1. Der Preis der Waren und Dienstleistungen ist der Preis, der im Angebot des Unternehmens zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des K&#xE4;ufers aufgef&#xFC;hrt ist, oder ein anderer Preis, der zwischen dem Unternehmen und dem K&#xE4;ufer schriftlich vereinbart werden kann. 2. Wenn das Unternehmen einen Preis f&#xFC;r die Waren angegeben hat, gilt dieser nur f&#xFC;r 30 Tage oder f&#xFC;r einen k&#xFC;rzeren Zeitraum, den das Unternehmen festlegen kann. 3.Das Unternehmen beh&#xE4;lt sich das Recht vor, den Preis der Waren und/oder Dienstleistungen durch schriftliche Mitteilung an den K&#xE4;ufer zu jedem Zeitpunkt vor der Lieferung zu erh&#xF6;hen, um eine Erh&#xF6;hung der Kosten f&#xFC;r das Unternehmen widerzuspiegeln, die auf einen anderen Faktor zur&#xFC;ckzuf&#xFC;hren ist Kontrolle des Unternehmens (einschlie&#xDF;lich, ohne Einschr&#xE4;nkung, Wechselkursschwankungen, W&#xE4;hrungsregulierungen, Zoll&#xE4;nderungen, erheblicher Anstieg der Arbeits-, Material- oder sonstigen Herstellungskosten), &#xC4;nderungen der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen der Waren die vom K&#xE4;ufer angefordert werden, oder jede Verz&#xF6;gerung, die durch Anweisungen des K&#xE4;ufers verursacht wird oder durch das Vers&#xE4;umnis des K&#xE4;ufers, dem Unternehmen angemessene Informationen oder Anweisungen zu erteilen. 4. Sofern nicht anders in den Angebotsbedingungen oder in einer Preisliste des Unternehmens angegeben und sofern nicht anders schriftlich zwischen dem K&#xE4;ufer und dem Unternehmen vereinbart, verstehen sich alle Preise zuz&#xFC;glich Verpackungs- und Transportkosten des Unternehmens. Die Preise verstehen sich auch ohne Kreditkarten- und PayPal-Servicegeb&#xFC;hren, die auf der Seite mit den Zahlungsinformationen aufgef&#xFC;hrt sind.  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1.Zahlungsbedingungen werden von den Parteien im Voraus vereinbart. 2. Zahlt der K&#xE4;ufer bei F&#xE4;lligkeit nicht oder verweigert oder verweigert der K&#xE4;ufer die Annahme von Waren oder die Erteilung von Lieferanweisungen, wenn die Ware zur Abholung oder zum Versand bereitsteht, oder verst&#xF6;&#xDF;t der K&#xE4;ufer gegen die und Bedingungen eines Vertrages mit dem Unternehmen, dann wird der Kaufpreis aller von dem Unternehmen in Rechnung gestellten oder versandten Waren mit dem Unternehmen dann der Kaufpreis aller von dem Unternehmen in Rechnung gestellten oder versandten Waren vom K&#xE4;ufer sofort f&#xE4;llig und zahlbar und das Unternehmen wird nach eigenem Ermessen berechtigt, jeden mit dem K&#xE4;ufer geschlossenen Vertrag als storniert zu behandeln oder nach Wahl des Unternehmens die Lieferung von Waren unbeschadet anderer Rechte des Unternehmens auszusetzen oder fortzusetzen und alle Aufwendungen, Verluste und Sch&#xE4;den zu ersetzen, die sich aus der Gesellschaft, einschlie&#xDF;lich (ohne Einschr&#xE4;nkung) entgangenen Gewinns oder anderen Folgeverlusten. 3. Auf alle f&#xE4;lligen und ausstehenden Betr&#xE4;ge fallen Zinsen in H&#xF6;he von 1,5 % pro Monat &#xFC;ber dem Basiszinssatz der Bank of England in &#xDC;bereinstimmung mit dem von Zeit zu Zeit gem&#xE4;&#xDF; dem Gesetz &#xFC;ber die versp&#xE4;tete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen) festgelegten Satz an 1998. Die Gesellschaft hat auch das Recht, eine Entsch&#xE4;digung gem&#xE4;&#xDF; den Bestimmungen dieses Gesetzes zu verlangen. 4. Alle Streitigkeiten in Bezug auf Zahlungen m&#xFC;ssen dem Kreditverantwortlichen des Unternehmens innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Datum der ersten auf die Rechnung folgenden Aufstellung schriftlich mitgeteilt werden, und sofern dies nicht der Fall ist, gelten diese Aufstellungen und die Rechnungen als richtig. Das Unternehmen beh&#xE4;lt sich das Recht vor, vom K&#xE4;ufer zur&#xFC;ckzufordern  EIGENTUMSVORBEHALT 1. Die Gefahr der Ware und jegliche Haftung gegen&#xFC;ber Dritten in Bezug auf diese geht (bei Bef&#xF6;rderung durch den K&#xE4;ufer) sofort mit &#xDC;bergabe an den Frachtf&#xFC;hrer oder (bei Bef&#xF6;rderung durch das Unternehmen) sofort mit Lieferung an den K&#xE4;ufer auf den K&#xE4;ufer &#xFC;ber K&#xE4;ufer (au&#xDF;er bei Exportauftr&#xE4;gen, bei denen die Gefahr mit der &#xDC;bergabe der Ware an den Spediteur im jeweiligen Hafen auf den K&#xE4;ufer &#xFC;bergeht), aber das Eigentum an der Ware geht erst mit vollst&#xE4;ndiger Zahlung aller f&#xE4;lligen Betr&#xE4;ge auf den K&#xE4;ufer &#xFC;ber das Unternehmen in Bezug auf diese Waren und alle anderen Waren oder Dienstleistungen, die dem K&#xE4;ufer im Rahmen eines anderen Vertrags verkauft oder geliefert werden. 2. Der K&#xE4;ufer hat die Waren oder Produkte zu jeder Zeit vor der vollst&#xE4;ndigen Bezahlung der Waren oder Produkte als Verwahrer und Treuh&#xE4;nder f&#xFC;r das Unternehmen zu halten und die in 1 oben genannten Waren oder Produkte so zu lagern, dass sie eindeutig sind als Eigentum des Unternehmens identifiziert und auf jede einzelne Rechnung verwiesen werden kann. 3. Wird der f&#xE4;llige Betrag nicht vollst&#xE4;ndig bezahlt, hat das Unternehmen das Recht (unbeschadet anderer Rechte), die Waren nach alleinigem Ermessen des Unternehmens wieder in Besitz zu nehmen, und der K&#xE4;ufer erm&#xE4;chtigt hiermit das Unternehmen, seine Bediensteten oder Vertreter unwiderruflich, Betreten von Grundst&#xFC;cken oder R&#xE4;umlichkeiten, auf denen sich die Waren befinden, mit Gewalt, die erforderlich ist, um dies zu bewirken. Alle vom Unternehmen gelieferten Waren im Besitz des K&#xE4;ufers gelten als Eigentum des Unternehmens (es sei denn, der K&#xE4;ufer kann das Gegenteil beweisen). 4. Der K&#xE4;ufer ist bis zur vollst&#xE4;ndigen Bezahlung nicht berechtigt, die Ware zu verkaufen, zu &#xFC;bertragen, zu belasten oder anderweitig dar&#xFC;ber zu verf&#xFC;gen, au&#xDF;er unter folgenden Bedingungen: Der K&#xE4;ufer verwahrt alle Gelder, die er f&#xFC;r solche Waren erhalten hat, treuh&#xE4;nderisch f&#xFC;r das Unternehmen und wird dem Unternehmen f&#xFC;r alle diese Gelder im Umfang seiner Schulden gegen&#xFC;ber dem Unternehmen sofort Rechenschaft ablegen und diese Gelder dennoch auf einem separaten Konto halten, um sie eindeutig zu identifizieren als Eigentum des Unternehmens; Der K&#xE4;ufer f&#xFC;hrt vollst&#xE4;ndige und ordnungsgem&#xE4;&#xDF;e Aufzeichnungen &#xFC;ber alle verkauften Waren, an denen das Unternehmen Eigentum behalten hat, und &#xFC;ber alle daraus erhaltenen Gelder; Der K&#xE4;ufer verwahrt alle diese Waren als Verwahrer f&#xFC;r das Unternehmen und ist verpflichtet, keine Kennzeichnungen, Schilder oder Verpackungen in Bezug auf die Waren zu zerst&#xF6;ren, zu verunstalten oder zu verdecken; Der K&#xE4;ufer hat die im Besitz des K&#xE4;ufers befindlichen Waren, die sich im Eigentum der Gesellschaft befinden, zum vollen Wiederbeschaffungswert bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft zu versichern und die Gesellschaft ist berechtigt, auf Verlangen alle diesbez&#xFC;glichen Versicherungsunterlagen und -quittungen einzusehen und den K&#xE4;ufer wird der Gesellschaft f&#xFC;r die Versicherungserl&#xF6;se, die sie f&#xFC;r die Ware erh&#xE4;lt, Rechenschaft ablegen. Der K&#xE4;ufer tritt hiermit jegliche Anspr&#xFC;che gegen einen Dritten in Bezug auf die f&#xFC;r die Waren f&#xE4;lligen Gelder ab, und das Unternehmen wird dem K&#xE4;ufer alle Gelder, die von dem Dritten erhalten werden, nach Abzug der f&#xE4;lligen Betr&#xE4;ge f&#xFC;r die vom Unternehmen gelieferten Waren in Rechnung stellen der K&#xE4;ufer. 5. Wird die Ware an Geb&#xE4;ude oder Anlagen oder Maschinen des K&#xE4;ufers angeschlossen, so erkl&#xE4;rt sich der K&#xE4;ufer damit einverstanden, dass die Ware dadurch nicht zu Einrichtungsgegenst&#xE4;nden oder Bestandteilen von Maschinen oder Anlagen werden soll, sondern die Ware als bewegliche Sache verbleibt und von den Geb&#xE4;uden oder Anlagen oder Maschinen trennbar sein. LIEFERUNGEN 1. Liefertermine sind nur Sch&#xE4;tzungen und das Unternehmen wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um diese einzuhalten. Das Unternehmen haftet jedoch nicht f&#xFC;r Verluste, Strafen oder Sch&#xE4;den, die direkt oder indirekt durch versp&#xE4;tete Lieferungen verursacht werden und in keinem Fall ein Grund f&#xFC;r die Ablehnung der Ware oder den R&#xFC;cktritt vom Vertrag sind. 2. Alle Angebote von Waren ab Lager erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Waren zum Zeitpunkt der Annahme einer Bestellung durch das Unternehmen unverkauft sind. 3. Wenn der K&#xE4;ufer eine regelm&#xE4;&#xDF;ige Lieferung vorschreibt, muss der endg&#xFC;ltige voraussichtliche Liefertermin innerhalb von zw&#xF6;lf Monaten nach Annahme der Bestellung durch das Unternehmen liegen. 4. Ist f&#xFC;r die Lieferung eine Lieferfrist angegeben und wird diese nicht im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen verl&#xE4;ngert, so nimmt der K&#xE4;ufer die Lieferung innerhalb dieser Frist ab. 5. Wenn die Lieferung der Ware auf Wunsch des K&#xE4;ufers verz&#xF6;gert wird oder der K&#xE4;ufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Ware entgegenzunehmen, ist das Unternehmen berechtigt, dem K&#xE4;ufer die tats&#xE4;chlichen oder gesch&#xE4;tzten Kosten f&#xFC;r die Lagerung dieser Ware zu berechnen, unabh&#xE4;ngig davon, ob sie bei eigenen R&#xE4;umlichkeiten und unbeschadet sonstiger Anspr&#xFC;che. 6. Das Unternehmen haftet nicht f&#xFC;r Kostenverluste oder Sch&#xE4;den, die durch Verz&#xF6;gerung oder Nichterf&#xFC;llung einer Verpflichtung entstehen, die direkt oder indirekt durch Ausfall oder Nichtverf&#xFC;gbarkeit von Anlagen oder Maschinen, Ausfall von Rohstoffen oder Rohstofflieferungen, Unf&#xE4;higkeit zur Beschaffung ausreichende Arbeitskr&#xE4;fte oder ausreichend qualifizierte Arbeitskr&#xE4;fte oder andere Ursachen, die au&#xDF;erhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen. 7. Die Gesellschaft beh&#xE4;lt sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und im Rahmen einer Bestellung gelieferte Waren in Rechnung zu stellen. BESCH&#xC4;DIGTE G&#xDC;TER 1.Wenn eine der Waren in wesentlicher Hinsicht mangelhaft ist und der K&#xE4;ufer die Lieferung der mangelhaften Waren rechtm&#xE4;&#xDF;ig verweigert und dem Unternehmen diesen Mangel innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich mitteilt, wird das Unternehmen nach seiner Wahl: Reparieren Sie die mangelhaften Waren innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung des K&#xE4;ufers; oder die mangelhaften Waren innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung des K&#xE4;ufers ersetzen; oder dem K&#xE4;ufer den Preis f&#xFC;r die mangelhaften Waren (oder gegebenenfalls Teile davon) zu erstatten; das Unternehmen &#xFC;bernimmt diesbez&#xFC;glich keine weitere Haftung gegen&#xFC;ber dem K&#xE4;ufer. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens d&#xFC;rfen keine Waren an das Unternehmen zur&#xFC;ckgegeben werden. Das Unternehmen haftet nicht f&#xFC;r M&#xE4;ngel, die durch normale Abnutzung oder vors&#xE4;tzliche Besch&#xE4;digung, Fahrl&#xE4;ssigkeit, Unterwerfung unter ungew&#xF6;hnliche Bedingungen, Nichtbeachtung der Anweisungen des Herstellers (ob m&#xFC;ndlich oder schriftlich), Missbrauch oder &#xC4;nderung der Waren ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens oder andere Handlungen oder Unterlassungen des K&#xE4;ufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder Dritter. Vorbehaltlich der ausdr&#xFC;cklichen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen und sofern die Waren nicht im Rahmen eines Verbraucherverkaufs verkauft werden, sind alle gesetzlich oder allgemein gesetzlich implizierten Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen im gr&#xF6;&#xDF;tm&#xF6;glichen gesetzlich zul&#xE4;ssigen Umfang ausgeschlossen.  VERTRAGSAUSLEGUNG 1. Alle Vertr&#xE4;ge &#xFC;ber den Verkauf von Waren werden in &#xDC;bereinstimmung mit englischem Recht ausgelegt und beide Parteien unterwerfen sich hiermit der nicht ausschlie&#xDF;lichen Zust&#xE4;ndigkeit der englischen Gerichte.  HAFTUNGSBESCHR&#xC4;NKUNG 1. Jegliche Gew&#xE4;hrleistung beginnt mit dem Tag der Lieferung der Ware. 2. Das Unternehmen haftet nicht aufgrund von Zusicherungen, stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder anderen Bedingungen oder Verpflichtungen nach dem Common Law oder gem&#xE4;&#xDF; den ausdr&#xFC;cklichen Bedingungen des Vertrages (oder dieser Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen) f&#xFC;r entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte, besondere oder Folgesch&#xE4;den, Sch&#xE4;den, Kosten, Ausgaben oder andere Anspr&#xFC;che (ob durch Bedienstete oder Vertreter des Unternehmens oder auf andere Weise verursacht), die sich aus oder in Verbindung mit der Lieferung der Waren und Dienstleistungen ergeben. 3. Alle gesetzlich oder allgemein geltenden Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen (mit Ausnahme der Bestimmungen des Abschnitts Severance des Sale of Goods Act 1979) sind, soweit gesetzlich zul&#xE4;ssig, vom Vertrag ausgeschlossen. 4.Der K&#xE4;ufer stellt das Unternehmen von allen Sch&#xE4;den, Kosten, Anspr&#xFC;chen und Aufwendungen frei, die durch den Verlust oder die Besch&#xE4;digung von Ger&#xE4;ten (einschlie&#xDF;lich der von Dritten) durch den K&#xE4;ufer, seine Vertreter oder Mitarbeiter entstehen.  5. Wenn der K&#xE4;ufer aus zwei oder mehr Personen besteht, bedeutet dieser Ausdruck durchg&#xE4;ngig diese zwei oder mehr Personen und jede oder jede von ihnen. 6. Alle Verpflichtungen eines solchen K&#xE4;ufers sind Gesamtschulden dieser Personen. 7. Das Unternehmen haftet gegen&#xFC;ber dem K&#xE4;ufer nicht und wird nicht als Versto&#xDF; gegen diese Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen angesehen, wenn eine der Verpflichtungen des Unternehmens versp&#xE4;tet oder nicht erf&#xFC;llt wird, wenn die Verz&#xF6;gerung oder das Vers&#xE4;umnis auf Gr&#xFC;nde, die au&#xDF;erhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen. 8. Vorbehaltlich der &#xFC;brigen Bestimmungen dieser Klausel: 9. Die Gesamthaftung des Unternehmens aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschlie&#xDF;lich Fahrl&#xE4;ssigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, R&#xFC;ckerstattung oder anderweitig im Zusammenhang mit der Erf&#xFC;llung oder beabsichtigten Erf&#xFC;llung des Vertrags ist auf den Vertragspreis beschr&#xE4;nkt; und 10. Die Gesellschaft haftet gegen&#xFC;ber dem K&#xE4;ufer nicht f&#xFC;r reinen Verm&#xF6;gensschaden, entgangenen Gewinn, Gesch&#xE4;ftsverlust, Verlust des Firmenwertes oder sonstiges, in jedem Fall direkt, indirekt oder Folgesch&#xE4;den, oder Anspr&#xFC;che auf Folgeschadenersatz (wie auch immer verursacht), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben. Alle Aufwendungen, die der Gesellschaft bei der Einziehung &#xFC;berf&#xE4;lliger Betr&#xE4;ge entstehen. H&#xD6;HERE GEWALT 1. Keine Partei haftet f&#xFC;r eine Nichterf&#xFC;llung oder Verz&#xF6;gerung bei der Erf&#xFC;llung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Nichterf&#xFC;llung oder Verz&#xF6;gerung auf einen Grund zur&#xFC;ckzuf&#xFC;hren ist, der au&#xDF;erhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegt. Zu diesen Ursachen z&#xE4;hlen unter anderem: Stromausfall, Ausfall des Internetdienstanbieters, Arbeitskampfma&#xDF;nahmen, Unruhen, Feuer, &#xDC;berschwemmungen, St&#xFC;rme, Erdbeben, Terrorakte, Kriegshandlungen, beh&#xF6;rdliche Ma&#xDF;nahmen oder jedes andere Ereignis, das au&#xDF;erhalb der Reichweite liegt Kontrolle der betreffenden Partei. VERZICHT 1. Die Parteien vereinbaren, dass kein Vers&#xE4;umnis einer der Parteien, die Erf&#xFC;llung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen oder des Vertrages durchzusetzen, einen Verzicht auf das Recht darstellt, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung sp&#xE4;ter durchzusetzen. Ein solches Vers&#xE4;umnis gilt nicht als Verzicht auf eine vorhergehende oder nachfolgende Verletzung und stellt keinen fortw&#xE4;hrenden Verzicht dar. ABSCHLUSS 1. Die Parteien vereinbaren, dass f&#xFC;r den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen oder des Vertrages rechtswidrig, ung&#xFC;ltig oder anderweitig nicht durchsetzbar sind, diese Bestimmungen als vom Rest dieser Bedingungen getrennt betrachtet werden und Bedingungen (und im weiteren Sinne der Vertrag). Der Rest und der Vertrag sind g&#xFC;ltig und durchsetzbar. HINWEISE 1. Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Mitteilungen, Best&#xE4;tigungen, Vollmachten oder Vereinbarungen, die im Vertrag erforderlich oder auf die Bezug genommen wird, m&#xFC;ssen schriftlich erfolgen und der Partei, f&#xFC;r die sie bestimmt ist, an ihrem Sitz oder Hauptsitz oder ihrer letzten bekannten Anschrift &#xFC;bermittelt werden und von Einschreiben oder eingeschriebene Zustellung per Post oder Telefax und gilt f&#xFC;nf Tage nach dem Datum der Aufgabe bzw je nachdem. RECHT UND GERICHTSSTAND 1. Diese Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen und der Vertrag (einschlie&#xDF;lich aller nichtvertraglichen Angelegenheiten und Verpflichtungen, die sich daraus ergeben oder damit verbunden sind) unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden in &#xDC;bereinstimmung mit diesen ausgelegt. 2. Alle Streitigkeiten, Kontroversen, Verfahren oder Anspr&#xFC;che zwischen den Parteien in Bezug auf diese Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen oder den Vertrag (einschlie&#xDF;lich aller daraus resultierenden oder damit verbundenen au&#xDF;ervertraglichen Angelegenheiten und Verpflichtungen) fallen in die Zust&#xE4;ndigkeit der Gerichte von England und Wales .</description></oembed>
